Präambel
Die 1comm GmbH (nachfolgend als 1comm bezeichnet) erbringt Telekommunikations-, Audiotex-, SMS-, Mobile-, und Marketingdienstleistungen ausschließlich zu den nachstehenden AGB. Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist weiterhin der aktuelle Verhaltenskodex der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST e.V.) (s. www.fst-ev.org) sowie die aktuelle TKV und andere jeweils geltende Gesetze.
Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten besonderen Geschäftsbedingungen des jeweiligen, zwischen den Parteien geschlossenen Dienstes und Dienst Spezifikationen.
Für die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Kunde : Jede natürliche und juristische Personen mit denen die 1comm über Vertragsabschlüsse verhandelt oder der Dienstleistungen der 1comm zur Verfügung gestellt bekommen hat.
Vereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der 1comm ungeachtet der Art und Durchführung. Hierzu gehören auch Zusätze oder Änderungen und an andere Vorgänge die zur Vorbereitung und Erfüllung der Vereinbarung erforderlich sind und geworden sind.
Geltung und Vertrags-Beginn, -Änderungen, - Laufzeiten
(1) Diese AGB gelten, wenn der Kunde Dienstleistungen jeder Art von der 1comm in Anspruch nimmt.
(2) Ein Vertrag kommt durch einen schriftlichen Auftrag des Kunden zustande, sobald dem Kunden eine schriftliche Bestätigung von der 1comm zugeht oder die entsprechenden Dienste eingerichtet wurden. Ein schriftlicher Auftrag kommt auch dann zu Stande, wenn der Kunde ein Online bereit gestelltes Formular zur Beauftragung nutzt.
(3) Der Kunde ist an seinem Auftrag 6 Wochen gebunden. 1comm bleibt von der Auftragsannahme frei. Eine Auftragsannahme der 1comm durch Stillschweigen ist ausgeschlossen.
(4) 1comm ist berechtigt vor Abschluss eines Vertrages und zwischen der Tätigkeit, die Bonität des Kunden durch Wirtschaftsauskunfteien prüfen zu lassen. Der Kunde gibt hierzu sein Einverständnis.
(5) Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung oder Zuteilung der Telefonmehrwertdienste, der Zuteilung eines SMS Keyword, der Marketing Planung oder mit Unterzeichnung der jeweils geschlossenen Verträge.
(6) Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
(7) 1comm ist jederzeit berechtigt diese AGB einseitig ohne Zustimmung des Kunden zu ändern, zu erweitern, oder unklare Punkte neu zu definieren. Diese Änderungsmöglichkeiten gelten auch für die besonderen Geschäftsbedingungen.
(8) Die 1comm wird dem Kunden wesentliche Änderungen der Allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen mitteilen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündigen, sofern die Änderung erheblich zu ungunsten des Kunden ausgefallen ist, insbesondere bei erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für den Kunden.
Werden nur einzelne Leistungen geändert, besteht nur insoweit ein Kündigungsrecht des Kunden für die geänderte einzelne Leistung. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gelten die die Änderung durch den Kunden zu dem genannten Zeitpunkt als anerkannt.
Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Änderungen nicht zu den Ungunsten des Kunden ausgefallen sind.
Vertragskündigung
(1) Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht andere Vertragslaufzeiten vereinbart wurden.
(2) Die Kündigung bedarf immer der Schriftform durch Einschreiben mit Rückantwort. Kündigungen per Email oder anderen elektronischen Wegen (Fax) sind unwirksam.
(3) Beide Parteien sind zur Kündigung berechtigt, wenn wesentliche Bestimmungen oder Vereinbarungen und Regelungen des Vertrages oder Vereinbarung durch den jeweilig anderen nicht oder nicht wie vereinbart eingehalten wurden und binnen der angesetzten Frist ab schriftlicher Abmahnung nicht behoben werden, sofern der Mangel von einer der jeweiligen Vertragspartei zu vertreten ist.
(4) Im Falle von Insolvenz, Schließung, oder Auflösung der Gesellschaft des Kunden werden auch sämtliche Vereinbarungen außer Kraft gesetzt und aufgelöst, es sei denn 1comm verlangt, die Erfüllung einer spezifischen oder Teile einer spezifischen Vereinbarung.
(5) Im Falle der Kündigung oder Auflösung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden ist dieser auf über die Zeit der Vertragslaufzeit verpflichtet, vertrauliche Informationen die sich im Besitz des Kunden befinden zurückzugeben, oder diese Informationen unverzüglich zu zerstören, nicht mehr zu verwenden, oder geheim zu halten.
(6) Das Vertragsverhältnis kann bei rechtswidriger Nutzung der Mehrwertdienste durch den Kunden von der 1comm fristlos gekündigt, Mehrwertrufnummern sofort gesperrt und Schadenersatz in voller Höhe verlangt werden. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus anderem Grund bleibt hiervon unberührt.
(7) Ist der Kunde mit der Zahlung der fälligen Vergütung länger als zwei Wochen in Verzug oder ist eine Verfahren zur Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung gemäß § 900 ZPO eingeleitet, ein Konkurs oder Vergleichsverfahren beantragt worden, ist die 1comm zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Rechte und Pflichten der Vertragspartner
(1) Der Kunde hat 1comm immer stets rechtzeitig alle Daten oder Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung der Vereinbarung nützlich oder Erforderlich sind.
(2) Der Kunde verpflichtet sich 1comm stets Änderungen der Rechtsform, der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Kunde hält die 1comm von Ansprüchen Dritter frei. Von jeglicher Belangung z.B. zivil-, wettbewerbs- oder strafrechtlicher Art. Es obliegt dem Kunden Marketingaktionen im Vorfeld auf rechtliche Konformität zu prüfen.
(4) 1comm bleibt Inhaber der an den Partner überlassenen oder vermieteten Servicerufnummern. Der Partner haftet für die an den Partner überlassenen oder vermieteten Rufnummern im Ganzen und ist gegenüber der 1comm für Schäden, Umsatzausfälle und Rechtsbeistand Ersatz leistend. Ungeachtet ob der Partner vom jeweiligen Vorwurf befreit wurde.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Zugangsdaten, die er durch die Zusammenarbeit mir der 1comm direkt oder indirekt erhält, geheim zuhalten und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Der Kunde hat 1comm sofort und unmittelbar zu informieren, wenn es zu einem Missbrauch oder zu einem vermeidbaren Missbrauch durch den Verlust oder der Weitergabe der jeweiligen Zugangsdaten kommt. 1comm haftet nicht für Schäden oder etwaigen kosten, die durch unberechtigten oder unsachgemäßen Gebrauch der jeweiligen Daten entsteht.
Der Kunde ist hierfür der 1comm in vollem Umfang schadenersatzpflichtig.
(6) Der Kunde hat die aktuellen Datenschutzrechtlichen Bestimmungen insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes ( BDSG) des Telekommunikationsgesetzes ( TKG) des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) der Telekommunikationsdatenschutzverordnung das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0900 Mehrwertdiensten, die Vorgaben der Bundesnetzagentur, sowie den Verhaltenskodex der FST e.V. zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet keine rechtwidrigen Inhalte anzubieten und die angebotenen Inhalte rechtmäßig zu bewerben. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass Endkunden keine unverlangte Werbung oder Anrufe erhalten. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung wird 1comm den Kunden wegen diesen Verstößen ggf. Kostenpflichtig abmahnen und zur unverzüglichen Unterlassung auffordern.
Kommt der Kunde dieser Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, kann 1comm den Vertrag fristlos kündigen und Schadenersatz verlangen.
Dem Kunden ist bekannt, das er bei 0900 Rufnummern ergänzende Rufnummern auf die der 1comm zugeteilten Hauptrufnummer erhält ( sog. DDI oder Durchwahl Nummern), sofern der Kunde keine eigene 0900 Servicerufnummer durch die Bundesnetzagentur zugeteilt und in die Applikation der 1comm implementiert hat. 0900 Servicerufnummern aus dem Pool der 1comm werden mit anderen Kunden eventuell geteilt. Die Bundesnetzagentur verfügt bei einem Verstoß der oben genannten Gesetze und Verordnungen die Abschaltung der Hauptrufnummern. Wird diese Hauptrufnummer durch ein Verstoß des Kunde, welcher nur eine ergänzende Rufnummer auf diese durch eine Verfügung der Bundesnetzagentur oder anderen berechtigten Institutionen abgeschaltet, ist der Kunde der 1comm zur Zahlung einer Vertragsstrafe von mindestens i.H.v. (!) 125.000 € jedoch maximal von dem tatsächlich entstandenen Schaden durch Umsatzverlust für 6 Monate verpflichtet. Die Umsatzverlust Quote errechnet sich aus den Mittel der vergangenen 3 Monate.
Ungeachtet dessen hat der Kunde sämtliche Kosten die durch die Abschaltung entstehen sofort und unmittelbar in vollem Umfang zu ersetzen und verpflichtet sich zur vollen Beihilfe in einem etwaigen Rechtsstreit gegen die Bundesnetzagentur oder andere rechtlichen Institutionen, welche die Abschaltung der entsprechenden 0900 Servicerufnummer verfügt hat.
(7) Der Kunde sichert zu, die vertraglichen Verpflichtungen auch dann einzuhalten, wenn er Inhalte anderer Anbieter oder weitere Unteranbieter zulässt. Der Kunde wird jeden Unteranbieter zur Einhaltung der Pflichten der allgemeinen Geschäftsbedingungen, der besonderen Geschäftsbedingungen, der jeweiligen Vereinbarung oder des Rahmenvertrages verpflichten und für etwaige Verstöße dieser für deren Einhaltung einstehen.
(8) Eine Übertragung der Nutzungsrechte für alle Dienstleistungen an Unterkunden nicht rechtsgeschäftlich ist durch die 1comm stets zu genehmigen.
(9) Verstößt der Kunde gegen eine Verpflichtung aus Absatz 7 und 8 ist er zu einer Vertragsstrafe i.H.v. € 2.500 je Einzelfall verpflichtet.
(10) Der Kunde ist verpflichtet Beschwerden durch Endkunden unmittelbar in eigenem Namen und eigener Rechnung zu bearbeiten. Sofern Beschwerden bei der 1comm eingehen, leitet 1comm diese an den Kunden zur Bearbeitung. Der Kunde ist hierüber der 1comm jederzeit Auskunfts verpflichtet.
1comm kann im Vorfeld Endkunden Beschwerden bearbeiten (insbesondere innerhalb des Callcenter), sofern dies durch die 1comm möglich ist. Ungeachtet hiervon ist die Bearbeitung oder Weiterleitung von Beschwerden gegenüber dem Kunden gemäß Preisliste je Einzelbeschwerde kostenpflichtig. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die 1comm Endkundenbeschwerden im Zusammenhang mit den über die 1comm angebotenen Diensten eigenständig und mit Wirkung für den Kunden bearbeitet.
Für das Bearbeiten von Beschwerden durch berechtigte Beschwerdeführer (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, FST e.V., Rechtsanwälte oder vergleichbares) berechnet die 1comm dem Kunden pauschal eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 149,00 € je Einzelfall, unabhängig sonstiger Beschwerdekosten und/oder gerechtfertigter Beschwerden.
(11) Beide Parteien verpflichten sich auf absolute Vertraulichkeit, insbesondere über getroffene Vereinbarungen Konditionen, finanziellen, betrieblichen oder geschäftlichen Informationen der jeweils anderen Partei.
(12) 1comm ist berechtigt Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis an Dritte zur Erfüllung dieser zu übertragen. Vereinbarte Termine für den Beginn von Leistungen gelten nur unter der Voraussetzung, dass der Partner alle relevanten Bedingungen erfüllt hat.
(13) 1comm ist nicht verpflichtet, den Kunden über gesetzliche Änderungen zu Unterrichten. Der Kunde trifft alleine die Pflicht, sich über solche Änderungen zu informieren und entsprechend zu reagieren. Der Kunde stellt 1comm von jeglichen Verletzungen dieser Pflicht von jeglicher Haftung frei.
(13) 1comm ist berechtigt das Routing und die Freischaltung einer Rufnummer bis zur Begleichung angefallener Rechnungen oder Forderungen durch den Kunden zu verweigern.
Entgelte, Rechnungen, Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe des vom Kunden zu entrichtenden Entgeltes oder der Anbietervergütung richtet sich nach den jeweilig gültigen Preislisten bzw. den jeweils vereinbarten Konditionsvereinbarungen.
(2) Vergütungen an den Kunden werden stets auf ein inländisches Konto des Kunden eingezahlt. Für Zahlungen auf ein ausländisches Konto trägt der Kunde die entstehenden Gebühren.
(3) Die Abrechnung der Verbindungsentgelte gegenüber dem Kunden erfolgt durch 1comm. Als Abrechnungsgrundlage dienen ausschließlich die Statistischen Daten der 1comm.
1comm ist zu einer Einzelauflistung nur Verpflichtet, wenn der Kunde im Vorhinein einen Einzelverbindungsnachweis mit der 1comm vereinbart hat, und dies datenschutzrechtlich möglich ist.
(4) Der Kunde hat nach Erhalt von Rechnungen ein 14 tätiges Widerspruchsrecht. Danach gilt die Rechnung als durch den Kunden als genehmigt. Der Widerruf muss schriftlich angezeigt werden.
(5) 1comm ist berechtigt, Auszahlungen von Anbietervergütungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn ein Ermittlungsverfahren der Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen den Kunden anhängig ist. Während der Sperrzeit verwaltet 1comm die zurückgehaltene Anbietervergütung treuhändlerisch. Der Kunde ist für alle hierdurch entstehenden Kosten gegenüber der 1comm zur vorherigen Begleichung verpflichtet. Eine Verzinsung der zurückgehaltenen Anbietervergütung findet durch die 1comm nicht statt und ist ausgeschlossen.
(6) Eine Auszahlung der Anbietervergütung erfolgt erst bei Auszahlung des jeweiligen Carriers bei der 1comm. 1comm ist berechtigt Anbietervergütungen bis zum Vergütungseingang durch den jeweiligen Carriers zu verweigern.
(7) Branchenstandart für die Auszahlung sind 6 - 8 Wochen nach Monatsende. Stellt 1comm eine vorzeitige Auszahlung zur Verfügung, gilt diese als nicht selbstverständlich und kann jederzeit von der 1comm ohne Angabe von Gründen rückgängig gemacht werden und zu Marktüblichen Fristen abrechnen. Abrechnungen werden durch die 1comm grundsätzlich vorzeitig unter Abzug eines Disagios i.h. v. 2,75 %
(8) Soweit nicht anders vereinbart, trägt der Kunde sämtliche Kosten die mit der Nutzung der Mehrwertdienste im Zusammenhang stehen.
(9) 1comm behält sich das Recht auf Sicherheitseinbehalte von Vergütungen vor.
(10) Soweit nach Auszahlung der Anbietervergütung durch 1comm an Kunden Rückbelastungen oder Stornos vom Carrier bei 1comm eingehen, leitet 1comm dies an den Kunden weiter. 1comm ist berechtigt diese mit zukünftigen Anbietervergütungen aufzurechnen.
Der Kunde stellt 1comm von jeglicher Haftung für Rückbelastungen frei. Diese fallen ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Kunden.
(11) Die 1comm ist erst zur Zahlung verpflichtet, wenn die Vergütung seitens des Carriers unwiderruflich und unwidersprochen vorliegt. Bei vereinbarten vorzeitigen Auszahlungen ist 1comm jederzeit berechtigt diese in regulären Auszahlungs- Rhythmen umzuwandeln und bereits vorzeitig ausgezahlte Vergütungen zurück zu verlangen.
(13) Der Kunde erhält Anbietervergütungen inklusiv der geltende Mehrwertsteuersatz nur gegen Vorlage des Umsatzsteuernachweises des für den Kunden zuständigen Finanzamtes.
(14) Weiterhin ist die 1comm berechtigt jährliche Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen.
(15) Bei Produkten für die garantierte Auszahlung vereinbart wurde, gilt die Auszahlungsgarantie bis zu einer Stornoqoute von weniger als 30%. Ab einer Stornoqoute von 30% behält sich die 1comm das Recht zur Fristlosen Kündigung des Éinzelproduktes vor. Ferner wird die gesamte Stornoqoute in Rechnung gestellt.
Haftung
(1) Die 1comm haftet nicht für Störungen im genutzten Leistungsnetz, für Übermittlungsfehler oder Störungen die durch Dritte verschuldet sind und daraus resultierenden Folgeschäden.
(2) 1comm haftet nicht für Schäden, die durch die Abschaltung der Mehrwertdienstrufnummer durch den Carrier aufgrund rechtswidriger oder sonstiger missbräuchlicher Nutzung durch den Kunden oder Dritte entstehen. 1comm schließt darüber hinaus jegliche Haftung für im Verantwortungsbereich des Kunden liegende Ereignisse aus, die zur Abschaltung einer Mehrwertdienste Rufnummer führten.
(3) 1comm haftet für die Abschaltung einer Mehrwertrufnummer nur bei einem durch Sie verursachten Verschulden bis zu einem Höchstbetrag von € 5.000.
(4) Für etwaige Vermögensschäden haftet 1comm gleich aus welchem Rechtsgrund nur bis zu einem Höchstbetrag von € 5000 und auch nur bei grob fahrlässigen Verstößen gegen vertragliche oder gesetzliche Pflichten, bei vorsätzlich Herbeigefügten Verstößen unbeschränkt Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung durch die 1comm ausgeschlossen.
(5) 1comm haftet nicht für zeitweilige Störungen der von ihr zu erbringenden Leistungen soweit diese Störungen aufgrund höherer Gewalt, Streiks, behördlichen Maßnahmen, oder technischen Änderungen an den Anlagen der Partner von 1comm oder wegen sonstigen Maßnahmen erfolgen, die nicht im Verantwortungsbereich der 1comm liegen.
Ist die Störung durch den Kunden zu vertreten, trägt dieser im vollen Umfang hierfür den Ersatz.
(6) Für Mehrwertrufnummern stellt 1comm dem Kunden nur die Nutzungsrechte zur Verfügung und haftet nicht für Endkundenansprüche, die aus dem Diensteinhalte oder der jeweiligen Bewerbung durch den Kunden oder Dritter entstehen. Diesbezüglich haftet der Kunde in vollem Umfang und stellt 1comm von jeglicher Haftung und Ansprüchen dritter frei.
(7) Der Kunde haftet auch für die Verletzung des vorvertraglichen Schuldverhältnisses gemäß §311 Abs. 2 BGB.
(8) Seit die Haftung für die 1comm wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Erfüllungsort, Geltung, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag und Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Kunde Vollkaufmann oder eine Juristische Person öffentlichen Rechts ist, oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.
(2) Alle Verträge gelten gleich welcher Art unter Ausschluss der Bestimmung des UN Kaufrechts und unter Ausschluss des deutschen Internationen Privatrechts.
(3) Sollten eine oder mehrere Bedingungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund von widersprüchlichen Inhalten unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich stattdessen die unwirksam gewordenen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die die unwirksam gewordenen Bestimmungen sinngemäß ersetzen oder durch solche zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichwertige Bedingung darstellen würden.
gültig ab 17.10.2006
1comm GmbH
Residenzstrasse 56 1.OG
13409 Berlin
Tel.: 030 – 944 004 - 0
E-Mail: info@1comm.eu
Geschäftsführer: Dirk von Flemming